Den Polizisten untersagt der Polizeichef indes das „Fringsen“. Es sind Dienstvergehen. Und sie häufen sich. Hagemeyer stellt in seinem „Befehl Nr. 7“ vom 10. Januar 1947 unmissverständlich klar, dass er Polizeibeamte, die sich „in Konflikt mit dem Strafgesetz gebracht haben“, unverzüglich des Dienstes entheben und bei schweren Vergehen festnehmen lassen werde.
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