Änderungen im Umsatzsteuerrecht machen es erforderlich, dass dieser Tage politische Gremien Land auf Land ab Satzungsänderungen beschließen. Denn die Umsatzsteuerpflicht greift ab 2023 für öffentliche Sach- und Dienstleistungen. Auch der Rotenburger Kreistag ist vor Jahresende mit derlei befasst. Neben der Feuerwehr ist die Abfallwirtschaft des Kreises betroffen. Eine Änderung der Gebührensatzung ist erforderlich, um den Buchstaben des Gesetzes zu folgen. Fortan wird auf die Annahmegebühren für gewerbliche Abfälle die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Das gilt gleichermaßen für die Entsorgung von Sonderabfall wie die von Sperrmüll, den Gewerbetreibende anliefern. Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar in Kraft. (tk)
