Zeven

Wenn Bußgeldandrohungen ins Leere laufen

Wenn Bußgeldandrohungen ins Leere laufen

In Deutschland ist zwar auf Bergen von Papier haarklein ausgeführt, welche staatliche Ebene welche Zuständigkeit hat, doch daraus ableiten zu wollen, dass daraus eine Verantwortung erwächst, ist naiv. Siehe Schottergärten. Die Landkreise sind zuständig, das Verbot durchzusetzen. Was passiert? Nichts. Sie Schulverweigerer. Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehen, denn in Deutschland gilt Schulpflicht. Und doch steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Schule dauerhaft schwänzen.

Siehe illegale Müllentsorgung - und als solche gilt das auf den Fußweg gespuckte Kaugummi ebenso wie die fallengelassene Brötchentüte. Ich bin in deutschen Innenstädten, auf Bahnhöfen und Parkplätzen, in Parks und entlang von Radwegen schon oft auf Alltagsdreck und deren Verursacher gestoßen aber noch nie auf jemanden, der die Müllentsorgung geahndet hätte.

Und so huschte ein Schmunzeln über mein Gesicht, als ich dieser Tage las, dass Niedersachsen und Bremen an der Bußgeldschraube drehen, um die Bürger im Land vom Wegwerfen von Plastiktüten, Zeitungen, Flaschen, Getränkedosen oder Taschentüchern abzuschrecken. Was nützen Verbote und Gesetze, wenn sie nicht durchgesetzt werden? Was bewirken Bußgeldandrohungen, wenn sie sich als leer erweisen?

Während meines Urlaubs vor einigen Wochen in Polen habe ich die Erfahrung gemacht, dass dort Verbote etwas gelten. Dort wirft offenbar kein Mensch eine Kippe weg. Dort steuern die Menschen gezielt die an jeder Ecke aufgestellten Mülleimer an, wenn sie eine Tüte, eine Flasche, Papier, Schachteln loswerden möchten. Denn sie wissen, andernfalls drohen Ärger und Bußen.

Man stelle sich vor, wie es bei uns aussehen würde, gäbe es kein Getränkepfand so wie in Polen.

Thorsten Kratzmann

Reporter

Thorsten Kratzmann stammt aus Zeven, hat in Göttingen und Hamburg Geschichte, Ethnologie und Politik studiert und ist seit 1994 bei der Zevener Zeitung beschäftigt.

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