Zeven

Wer die Feuerwehr ruft, der wird zur Kasse gebeten

Wer die Feuerwehr ruft, weil Wasser im Keller steht, ein Baum umgekippt oder die Katze zu retten ist, der sollte sich im Klaren sein, dass die Rechnung für derlei und andere Einsätze kommt. Die anzusetzenden Gebühren werden in Zeven nun erhöht.

Feuerwehrfahrzeug

Die Samtgemeinde erhebt Gebühren für Einsätze der Feuerwehr, wenn es sich dabei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Die Höhe der Gebühren ist in einer Satzung festgeschrieben. Foto: Hauke-Christian Dittrich

Die Samtgemeinde Zeven erhebt Gebühren für Einsätze der Feuerwehr, wenn es sich dabei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Grundlagen dafür sind das Brandschutzgesetz, das Kommunalabgabengesetz und das Kommunalverfassungsgesetz des Landes. Daraus ergibt sich die Pflicht, Gebühren zu erheben. Deren Höhe ist in einer Satzung festgeschrieben. Die tatsächlichen Kosten für den Einsatz von Mensch und Material werden kalkuliert, jedoch nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt. In der Satzung werden die Kosten anteilig veranschlagt. Das geschieht in regelmäßigen Abständen. Auch das ist den Trägern der Feuerwehren als Pflicht auferlegt.

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