Die Samtgemeinde Zeven erhebt Gebühren für Einsätze der Feuerwehr, wenn es sich dabei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Grundlagen dafür sind das Brandschutzgesetz, das Kommunalabgabengesetz und das Kommunalverfassungsgesetz des Landes. Daraus ergibt sich die Pflicht, Gebühren zu erheben. Deren Höhe ist in einer Satzung festgeschrieben. Die tatsächlichen Kosten für den Einsatz von Mensch und Material werden kalkuliert, jedoch nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt. In der Satzung werden die Kosten anteilig veranschlagt. Das geschieht in regelmäßigen Abständen. Auch das ist den Trägern der Feuerwehren als Pflicht auferlegt.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt