Zeven

Werbung am Laternenmast: Gyhumer Gemeinderat verzichtet auf Regeln

Nein. Der Gyhumer Gemeinderat will partout keine „Sondernutzungssatzung“ erlassen. Die regelt in Zeven, Heeslingen und Elsdorf, was am Straßenrand erlaubt und was verboten ist. Was zu beantragen ist und für was eine Gebühr fällig wird.

Ein Plakat weist auf die Auftritte des Circus Corona hin. Im oberfränkischen Oberhaid kann der neu gegründete Circus Corona aufgrund der derzeitigen Coronavirus-Lage seine Auftritte nicht aufführen. (zu dpa: "Was für ein Zirkus!") +++ dpa-Bildfunk +++

Ob das Aufhängen von Werbeplakaten an Laternenmasten oder sonst wo im öffentlichen Raum zulässig ist, ob ein Antrag zu stellen ist und wie hoch die Gebühr ausfällt, das regelt in Zeven, Heeslingen und Elsdorf die „Sondernutzungssatzung“. Gyhum tanzt aus der Reihe. Foto: picture alliance/dpa

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