Zeven

Wo darf in Zeven jetzt gekifft werden und wo nicht?

Nun ist es amtlich: Seit dem 1. April ist das öffentliche Rauchen von Cannabis für Erwachsene legal. Nur wo darf überhaupt öffentlich ein Joint geraucht werden und wer kontrolliert das Ganze eigentlich?

Auf der sogenannten „Bubatzkarte“ finden sich auch in der Zevener Innenstadt Verbotszonen für den Cannabis-Konsum.

Auf der sogenannten „Bubatzkarte“ finden sich auch in der Zevener Innenstadt Verbotszonen für den Cannabis-Konsum. Diese Karte ist nicht amtlich und wohl nicht fehlerfrei. Foto: bubatzkarte.de

Es darf nun nicht einfach überall gekifft werden: Wer sich völlig legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden will, muss wie überall in Deutschland, auch im Landkreis Rotenburg nach einem Plätzchen dafür suchen. Denn das von der „Ampel“ eingebrachte Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen sollen: im Abstand von einhundert Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

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