Weil sie als Zeugin in dem Mordprozess gegen den Vater ihrer Kinder gelogen hatte, ist die ehemalige Lebensgefährtin des Mörders von Fischerhude wegen uneidlicher Falschaussage zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ob das Urteil eines Strafrichters am Verdener Amtsgericht rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Der Staatsanwalt hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert.
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