Landkreis Rotenburg

Geldstrafe für Falschaussage im Fischerhuder Mordprozess

Weil er aus Rache zwei Personen getötet hat, wurde im Dezember 2022 ein damals 65-Jähriger zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Seine damalige Lebensgefährtin hatte damals in einem wichtigen Punkt gelogen - und stand dafür nun vor Gericht.

Vor dem Landgericht Verden hatte die ehemalige Lebensgefährtin des Mörders von Fischerhude gelogen. Dafür wurde sie jetzt vom benachbarten Amtsgericht verurteilt.

Vor dem Landgericht Verden hatte die ehemalige Lebensgefährtin des Mörders von Fischerhude gelogen. Dafür wurde sie jetzt vom benachbarten Amtsgericht verurteilt. Foto: Mohssen Assanimoghaddam

Weil sie als Zeugin in dem Mordprozess gegen den Vater ihrer Kinder gelogen hatte, ist die ehemalige Lebensgefährtin des Mörders von Fischerhude wegen uneidlicher Falschaussage zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ob das Urteil eines Strafrichters am Verdener Amtsgericht rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Der Staatsanwalt hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert.

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