Damit müsste die 34-Jährige ins Gefängnis, denn eine Bewährungsstrafe ist bei der Strafhöhe nicht mehr möglich. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist, wertete Staatsanwalt Dr. Lahmann zugunsten der ehemaligen Polizeibeamtin der Polizeiinspektion Stade. Mehr aber auch nicht. Als Polizeibeamtin - wenn auch noch in der Probezeit - habe sie eine Vorbildfunktion, was das Einhalten von Regeln betrifft, hielt der Staatsanwalt der Angeklagten aus Zeven vor. Doch sie selbst habe sich nicht an Regeln gehalten, obwohl sie als Ordnungshüterin andere zur Einhaltung von Recht und Gesetz habe anhalten müssen.
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