In einem Putenmastbetrieb in Hude (Landkreis Oldenburg) ist am vergangenen Sonntag die Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Das teilt der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser mit. Das Veterinäramt hat eine Überwachungszone eingerichtet, zu der nach der Pressemitteilung auch der Süden des Landkreises Wesermarsch gehört.
Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und die Gesundheit von Tierbeständen zu schützen, seien sofortige Maßnahmen eingeleitet worden, heißt es vom Zweckverband. Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen wurden um den betroffenen Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Teile der Überwachungszone liegen im Landkreis Wesermarsch, genauer: in der Gemeinde Berne.
In der Überwachungszone gelten strenge Bestimmungen
In der eingerichteten Überwachungszone gelten ab Dienstag, 14. Januar, um Mitternacht die Regelungen einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung. Dazu zählt die Absonderung und Aufstallung: Alle Geflügelhalter in der Überwachungszone haben Ihr Geflügel von Wildvögeln abzusondern, zum Beispiel durch Aufstallung oder durch eine Vorrichtung aus engmaschigen Netzen. Der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ist strikt zu vermeiden.
Außerdem gelten Transportbeschränkungen: Der Transport von Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Produkten aus den betroffenen Zonen ist ausschließlich mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Auch für das Verbringungen in die Zonen gelten Beschränkungen.
Weitere Informationen gibt das Veterinäramt auf seiner Webseite unter www.jade-weser.de/tiergesundheit/vogelgrippe/.