Betreiber von Windenergieanlagen dürfen vorübergehend mehr Strom produzieren. Der Grund: die Auflagen zu Schall und Schatten wurden bis 15. April 2023 gelockert. Das betrifft auch Anlagen im Cuxland, deren Betriebszeiten verlängert und deren Leistung erhöht werden kann, teilt der Landkreis mit.
Bis zum Frühjahr müssen Anwohner dadurch mit einer höheren Geräuschentwicklung rechnen. Bis 15. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das hat Folgen auch für die Windradbetreiber. Eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes ermöglicht ihnen, auf Antrag von den bisherigen Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf abzuweichen. Damit will der Gesetzgeber die ins Netz eingespeiste Strommenge erhöhen. (pm/bel)