Am Ende waren es offenbar nur drei Tage, an denen der Wolf im Cuxland gejagt werden konnte. Eigentlich sah die zuletzt erfolgte Ausnahmeregelung dafür einen Zeitraum von drei Wochen vor. Doch mit der Beantragung und dem folgenden juristischen Hick-Hack im Widerspruchsverfahren schrumpften die drei Wochen schnell auf ein paar Tage zusammen.
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