Zwischen den Spielhallen und den Wettbüros muss jetzt mehr Abstand vorhanden sein. Von ursprünglich 250 Metern wird der Mindestabstand nun auf 500 Meter erhöht. Der gleiche Mindestabstand gilt erstmals auch zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Auch gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen, teilte das Innenressort mit.
Nur noch zwei Anbieter dürfen öffnen
In Bremerhaven gab es in Juni laut Ressort noch fünf Anbieter. Nur zwei von ihnen dürfen ihr Geschäft weiterführen. Zwei Anbieter wurden abgelehnt, weil sie sich zu nah an Schulen befanden. Einer bekam eine Absage, weil der Abstand zum nächsten Betrieb zu gering war, sagt Ressortsprecherin Rose Gerdts-Schiffler.
Klagen vorm Verwaltungsgericht
Landesweit hätten bereits einige Betreiber angekündigt, gegen die Versagungen vorm Verwaltungsgericht Klage zu erheben oder auch gegen die noch ergehenden Schließungsanordnungen vorgehen zu wollen. „Diese Aussicht schreckt uns nicht. Wir wollen und werden das Bremische Glücksspielgesetz vom ersten Tag an konsequent umsetzen“, sagt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Bereits im vergangenen Jahr hatte Mäurer das Mindestalter zum Betreten der Betriebe von 18 auf 21 Jahre angehoben.