Seit gut zwei Jahren ist die Verordnung über die Ausweisung des rund 2700 Hektar großen Naturschutzgebietes (NSG) „Ostetal mit Nebenbächen“ in Kraft. Parallel dazu sind die zum Teil über die Grenze des neuen NSG hinausragenden Landschaftsschutzgebiete „Ostetal“ aus dem Jahr 1962, „Untere Bade und Geest“ (1976), „Gut und Forst Kuhmühlen“ (1940) sowie „Borm“ (1937) bei Twistenbostel im Geltungsbereich des NSG aufgehoben worden.
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