Zeven

Sorge vor Böschungsschäden: Unterhaltungsverband erinnert an Abstandsregelungen

Es ist ein Dauerproblem, das der Unterhaltungsverband Obere Oste immer wieder aufs Neue anspricht: Mancher Landwirt ackert zu nah an Wasserläufen. Dabei ist seit langem und detailliert geregelt, was erlaubt ist und was eben nicht.

Ein negatives Beispiel: Graben vor dem Selsinger Moor mit Böschungsauskolkung durch zu nahe Beackerung und Erosionsrinne.

Ein negatives Beispiel: Graben vor dem Selsinger Moor mit Böschungsauskolkung durch zu nahe Beackerung und Erosionsrinne. Foto: Wasserverband

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