Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen Wasserversorgungsanlage war seit vielen Jahren unverändert. Nun hat es eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2023 gegeben. Die Kalkulation der beauftragten Fachfirma hatte ergeben, dass der kostendeckende Beitrag zum 1. Januar von bisher 4,02 Euro netto auf 4,61 Euro angepasst werden sollte.
Im Zuge dieser Preis-Anpassung sind auch die Kostensätze für die Herstellung eines Wasser-Hausanschlusses bis DN 50 Nennweite von bisher 600 Euro netto auf 990 Euro netto angehoben worden. Dieser Preis gilt für den Weg von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung bis zu einer Maximal-Entfernung von 30 Metern. Für jeden weiteren Meter werden 38 Euro netto in Rechnung gestellt. Soweit der Grabenaushub auf dem Grundstück vom Anschlussnehmer ausgeführt wird, erhält dieser je Meter 5,11 Euro netto erstattet.
Die Beseitigung eines Hausanschlusses wurde bisher nach Aufwand berechnet. Hierfür werden künftig pauschal 450 Euro netto angesetzt. Die Aufwendungen für die Herstellung von Anschlüssen über 50 DN Nennweite sowie die Erneuerung, Verstärkung und Beseitigung von Hausanschlüssen unbeachtet der Nennweite sind in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
Die Satzungsänderung dient der Kostendeckung des Wasserwerkes. Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat ohne Diskussion der 2. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung einstimmig zugestimmt.